Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 18.10.2000

Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2001 - II ZR 264/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1185
BGH, 02.07.2001 - II ZR 264/99 (https://dejure.org/2001,1185)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2001 - II ZR 264/99 (https://dejure.org/2001,1185)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - II ZR 264/99 (https://dejure.org/2001,1185)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Leitsatz)

    §§ 30, 31, 32a, 32b GmbHG
    Gesellschaftsrecht/Nutzungsentschädigungsanspruch des Gesellschafters/eigenkapitalersetzende Gesellschafterhilfe

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 691
  • ZIP 2001, 1366
  • MDR 2001, 1067
  • NZI 2001, 548
  • NJ 2001, 652 (Ls.)
  • WM 2001, 1522
  • BB 2001, 1599
  • DB 2001, 1772
  • NZG 2001, 895
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus BGH, 02.07.2001 - II ZR 264/99
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß nach dem Vorbringen des Klägers einiges dafür spricht, daß diese Krise nicht erst überraschend am 15. Mai 1996 eingetreten ist, sondern daß sie mit Rücksicht auf die verschiedenen Hilfeleistungen der Beklagten an die L.B. GmbH - neben der Stundung des Kaufpreises geht es um die Nichteinforderung des Mietzinses für ein zweites Grundstück und um die Gewährung von Darlehen - bereits viel länger bestanden hat; bei der Überschuldungsprüfung sind diese ggfs. als funktionales Eigenkapital einzustufenden Gesellschafterhilfen mangels qualifizierten Rangrücktritts zu passivieren (Sen.Urt. v. 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, ZIP 2001, 235).
  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 62/04

    Rechtsstellung eines an einer GmbH beteiligten stillen Gesellschafters; Pflichten

    Lediglich in der nach § 64 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 19 Abs. 2 InsO zu erstellenden Überschuldungsbilanz ist eine mit einem - qualifizierten (Sen.Urt. v. 2. Juli 2001 - II ZR 264/99, ZIP 2001, 1366, 1367) - Rangrücktritt versehene Verbindlichkeit nicht zu passivieren (BGHZ 146, 264, 271 f.).
  • OLG Hamburg, 27.07.2012 - 11 U 135/11

    Verweigerung einer Auszahlung nach § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG nach Ausscheiden eines

    Vom Auszahlungsverbot ausgenommen sind deshalb Forderungen eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus Verkehrsgeschäften, wenn diesen Forderungen gleichwertige Leistungen an die Gesellschaft gegenüberstanden; stundet der Gesellschafter in der Krise diese fälligen Forderungen, wird diese Stundung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt (vgl. BGH NJW 1981, 2570, 2573; 1995, 457; NJW-RR 2002, 691; OLG Düsseldorf NZG 2000, 430, 431).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00 - 2 W 242/00 - 2 W 241-242/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3337
OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00 - 2 W 242/00 - 2 W 241-242/00 (https://dejure.org/2000,3337)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 W 241/00 - 2 W 242/00 - 2 W 241-242/00 (https://dejure.org/2000,3337)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 W 241/00 - 2 W 242/00 - 2 W 241-242/00 (https://dejure.org/2000,3337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Präsentation eines Rechtsradikalen in Form eines Steckbriefes in einer überregionalen Tageszeitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG; § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG
    Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht bei fotografischer Abbildung eines aktiven Angehörigen der rechtsradikalen Szene; Möglichkeit der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte; Differenzierung der Veröffentlichungsbefugnis zwischen so ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht bei fotografischer Abbildung eines aktiven Angehörigen der rechtsradikalen Szene; Möglichkeit der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte; Differenzierung der Veröffentlichungsbefugnis zwischen so ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 160
  • NJW-RR 2002, 691 (Ls.)
  • afp 2000, 588
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    Diese Begriffe haben aber nur Orientierungscharakter, denn entscheidend ist stets eine Interessen- und Güterabwägung (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 1021, 1025 - Caroline von Monaco).

    Das Grundrecht der Pressefreiheit ist neben dem der Meinungsfreiheit einschlägig, weil dadurch grundsätzlich auch die Entscheidung geschützt ist, ob und wie ein Presseerzeugnis bebildert wird, und zwar einschließlich der Abbildung von Personen (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 1021, 1024 - Caroline von Monaco).

    Das gilt entsprechend auch für die Pressefreiheit (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 1021, 1024 - Caroline von Monaco).

    Der Beschwerdeführer stellt sich mit seinem politischen Wirken fortdauernd selbst in das Licht der Öffentlichkeit und muss daher auch hinnehmen, dass man sich mit seiner Person wiederholt öffentlich auseinandersetzt (s. dazu Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 1021, 1025 - Caroline von Monaco).

    Für Personen des politischen Lebens ist ein derartiges Interesse des Publikums unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle stets als legitim anerkannt worden (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 1021, 1024 - Caroline von Monaco).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    Es umfasst auch den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken (Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 1322, 1323 - Helnwein).

    In die Gesamtabwägung sind die berührten Rechtspositionen als solche und sämtliche Einzelfallumstände einzustellen (BVerfGE 35, 202 - Soldatenmord von Lebach; NJW 1998, 3047, 3048 - Stolpe; NJW 1999, 1322, 1323 f - Helnwein).

    Bei wahren Aussagen können ausnahmsweise Persönlichkeitsbelange überwiegen, wenn die Aussagen die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitsspähre betreffen und sich nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen (Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 1322, 1324 - Helnwein).

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    Denn grundsätzlich ist auch die Form, in der eine bestimmte Meinung geäußert wird, durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).

    Im Rahmen aktueller Berichterstattung freilich kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - auch eine Prangerwirkung hinzunehmen sein (Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 2358, 2359 - Alle reden vom Klima; NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).

    Gerade auch dem Umstand, dass sich der Beschwerdeführer öffentlich über die Öffentlichkeit wesentlich berührende Fragen politischer Art geäußert hat, kommt hierbei wesentliche Wirkung für das Interesse an seiner Person zu (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    In die Gesamtabwägung sind die berührten Rechtspositionen als solche und sämtliche Einzelfallumstände einzustellen (BVerfGE 35, 202 - Soldatenmord von Lebach; NJW 1998, 3047, 3048 - Stolpe; NJW 1999, 1322, 1323 f - Helnwein).

    Eine derartige Anprangerung muss nicht hingenommen werden, wenn nicht mehr die aktuelle Berichterstattung über diejenigen Themen im Mittelpunkt steht, die das öffentliche Interesse an dem Betroffenen geweckt haben, weil jenseits der Aktualität dem Schutz seiner Persönlichkeit jedenfalls der Vorrang zukommt (BVerfGE 35, 202 - Soldatenmord von Lebach).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    Deshalb kann der Beschwerdegegnerin auch nicht unterstellt werden, derartiges zu beabsichtigen, zumal selbst bei mehreren möglichen Deutungen des Inhalts einer Äußerung der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen ist, die dem auf Unterlassung in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (Bundesverfassungsgericht NJW 1998, 3047, 3048 - Stolpe).

    In die Gesamtabwägung sind die berührten Rechtspositionen als solche und sämtliche Einzelfallumstände einzustellen (BVerfGE 35, 202 - Soldatenmord von Lebach; NJW 1998, 3047, 3048 - Stolpe; NJW 1999, 1322, 1323 f - Helnwein).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    Der Betroffene muss es aber grundsätzlich nicht hinnehmen, wenn sich die Auseinandersetzung mit ihm in persönlicher Herabsetzung erschöpft und er gleichsam jenseits selbst polemischer und überspitzter Kritik persönlich an den Pranger gestellt wird (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 95, 96 - Zwangsdemokrat; NJW 1995, 3303, 3305 - Soldaten sind Mörder; NJW 2000, 1036, 1039 - Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Behördenbedienstete).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    Der Betroffene muss es aber grundsätzlich nicht hinnehmen, wenn sich die Auseinandersetzung mit ihm in persönlicher Herabsetzung erschöpft und er gleichsam jenseits selbst polemischer und überspitzter Kritik persönlich an den Pranger gestellt wird (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 95, 96 - Zwangsdemokrat; NJW 1995, 3303, 3305 - Soldaten sind Mörder; NJW 2000, 1036, 1039 - Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Behördenbedienstete).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    Der Betroffene muss es aber grundsätzlich nicht hinnehmen, wenn sich die Auseinandersetzung mit ihm in persönlicher Herabsetzung erschöpft und er gleichsam jenseits selbst polemischer und überspitzter Kritik persönlich an den Pranger gestellt wird (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 95, 96 - Zwangsdemokrat; NJW 1995, 3303, 3305 - Soldaten sind Mörder; NJW 2000, 1036, 1039 - Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Behördenbedienstete).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    Wer sich in dieser Weise öffentlich am politischen Meinungskampf beteiligt, muss grundsätzlich auch scharfe, nicht im einzelnen begründete, auch abwertende Vorwürfe hinnehmen (BGHZ 45, 296, 308 - Höllenfeuer).
  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
    Im Rahmen aktueller Berichterstattung freilich kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - auch eine Prangerwirkung hinzunehmen sein (Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 2358, 2359 - Alle reden vom Klima; NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00

    Untersagung eines Internetaufrufs

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